Anspruch, Beantragung von Bildungsurlaub

Allgemeine Informationen

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmer/innen in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet. Der Anspruch kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. Für Beamte gelten spezielle Sonderurlaubsregelungen für politische Bildung und berufliche Fortbildung.

Wie viele Tage Bildungsurlaub werden gewährt?
Der Anspruch umfasst fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Arbeitet der/die Arbeitnehmer/in regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche, so ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend.

Verfällt nicht genutzter Bildungsurlaub?
Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Jahres kann geltend gemacht werden. Ein etwaiger Rechtsanspruch aus dem vorletzten Kalenderjahr verfällt im laufenden Kalenderjahr.

Wie wird der Bildungsurlaub angemeldet?
Arbeitnehmer/innen müssen dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Termin des Bildungsurlaubs so früh wie möglich, in der Regel mindestens vier Wochen vorher, schriftlich mitteilen. Die von uns ausgestellte Anmeldebestätigung ist beizufügen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.

Bei weiteren Rückfragen können Sie uns telefonisch +49 551 4952-0 oder per E-Mail kontaktieren. Wir leiten Sie umgehend an den zuständigen Fachbereich weiter.

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